Ihr bedienungsfreundliches und datensicheres Hinweisgebersystem aus Österreich.
Gemäß dem vor Kurzem in Kraft getretenen HinweisgeberInnenschutzgesetz sind Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:innen sowie öffentliche Institutionen seit 25.08.2023 verpflichtet, ein internes Whistleblowing-Hinweisgebersystem zu implementieren. Ab 18.12.2023 trifft diese Verpflichtung auch alle Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeiter:innen.
Mit dem Whistleblowing-Hinweisgebersystem wird ein vertraulicher Meldekanal für Personen, welche (mögliche) Rechtsverstöße melden wollen, geschaffen. Dieser Meldekanal muss die Vertraulichkeit des Hinweisgebers bzw. der Hinweisgeberin gewährleisten, Datensicherheit garantieren sowie Rückfragen und weitere Korrespondenz mit dem Hinweisgeber bzw. der Hinweisgeberin ermöglichen.
Finden Sie mit dieser kurzen Checkliste heraus, ob Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist, ein Hinweisgebersystem zu implementieren:
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, müssen Sie höchstwahrscheinlich ein Hinweisgebersystem implementieren.
Occultum ist von überall aus zugänglich. Die Einrichtung ist in Sekunden abgeschlossen.
Occultum erfüllt nicht nur die rechtlichen Mindestanforderungen, sondern setzt gerade in puncto Datensicherheit und -schutz neue Maßstäbe.
Es ist nicht erforderlich, Occultum ständig auf neue Meldungen zu überprüfen. Über neue Vorfälle werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Wir sind stolz, folgendes Feedback von unseren renommierten Kunden erhalten zu haben.
Attraktive Preismodelle. Keine versteckten Kosten. Kostenlose Testphase.
Buchen Sie jetzt ein kostenfreies Online-Meeting!